Funding from ESF and the State of Brandenburg

ESF-Förderung und die des Landes Brandenburg
Im Land Brandenburg wird mit den ESF-Förderprogrammen in der Förderperiode 2014-2020 das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und Bildung, Fachkräftesicherung und Integration in Arbeit zu fördern. Der ESF trägt so auch zur Armutsbekämpfung und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei. Weitere Informationen finden Sie hier.
Brandenburger Innovationsfachkräfte auch bei Serana Europe
Die zweckgebundene Zuwendung wird gewährt auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg “Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF)“ vom 19. November 2014 und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg.
Serana Europe GmbH – Unser Innovationsprojekt
Die Innovationsassistentin wurde zum 01. November 2018 eingestellt. Ihr wurden in verschiedenen Abteilungen der Serana Europe GmbH Verantwortungen übertragen.

Durch die Mitarbeit der Innovationsassistentin im Bereich Produktion und Qualitätskontrolle konnten die internen Abläufe in den Abteilungen effizienter gestaltet und Fehlerraten minimiert – und dadurch die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gesteigert werden.

Durch die vorgesehene Mitarbeit am ZIM Projekt im Verbund mit Kooperationspartnern kommt die Einstellung auch der Innovationsfähigkeit des Unternehmens zugute.
Natürlich wird das Gender Mainstream Prinzip beachtet. Neben der Innovationsassistentin wurden im Projektzeitraum zwei weitere neue Mitarbeiterinnen eingestellt, die aus unterschiedlichen Ländern stammen und das Zahlenverhältnis zwischen Männern und Frauen im Unternehmen ausgleichen. So ist mit der Förderung und Einstellung der Innovationsassistentin auch das Querschnittsziel in der Gleichstellung von Mann und Frau erreicht. In der wöchentlichen Arbeitsbesprechung wird von der Geschäftsleitung darauf geachtet, dass die Grundsätze von Chancengleichheit und die Nichtdiskriminierung eingehalten werden.

Die Mitarbeiterin hat einen unbefristeten Vertrag erhalten. Bei Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen ist geplant, sie über das Maßnahmenende hinaus zu beschäftigen.